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Compliance und Kontrollen

Was vor einem Geschäft geklärt wird.

Fassung
1.0
01

Grundhaltung

Die Kontrollen laufen vor der kommerziellen Verbindlichkeit, nicht nach Ausstellung einer Bestellung. Unbestätigte Behauptungen werden nicht als Fakten behandelt; mit einer Gegenpartei oder einem Korridor, die eine Kontrolle nicht bestehen, wird nicht gehandelt — zu keiner Marge. Der Standard ist fail-closed (im Zweifel Sperre).

Diese Erklärung fasst die Prüfungen zusammen, nach denen das Compliance- oder Bankteam einer Gegenpartei voraussichtlich fragt. Sie beschreibt die operative Haltung des Desks, keine Zertifizierung.

02

Sanktionsprüfung

Jede Gegenpartei und jeder Korridor wird bei Eingang geprüft gegen:

  • die konsolidierte EU-Liste der Finanzsanktionen,
  • die US-amerikanische OFAC-Liste der Specially Designated Nationals (SDN),
  • die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats,
  • die konsolidierte Liste der britischen HMT / OFSI und
  • das französische Registre national des gels.
03

Geldwäscheprävention und KYC

Gegenparteien werden identifiziert, bevor eine Geschäftsbeziehung beginnt — rechtliche Identität, die vertretene Gesellschaft und, soweit relevant, wirtschaftlich Berechtigte sowie die Sensibilität der Mittelherkunft. Unterlagen werden für den nach französischem Buchhaltungs- und Steuerrecht vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt. Strukturen oder Zahlungswege, die darauf angelegt sind, die Gegenpartei zu verschleiern, werden abgelehnt.

04

Exportkontrolle und Dual-Use

Waren werden vor Zirkulation eines Angebots auf ihre Dual-Use-Einstufung (EU-Verordnung 2021/821) sowie auf Endverwendungs- und Endnutzerrisiko geprüft. Transaktionen mit glaubhaftem Umleitungsrisiko oder mit einer Endverwendung, die der Desk nicht belegen kann, werden abgelehnt. Bei unsicherer Einstufung wird spezialisierter Beistand hinzugezogen — niemals ersetzt.

05

Zwangsarbeit und Ursprungsrückverfolgung

Ursprungsrückverfolgung und Materialprovenienz werden vor jeder Verbindlichkeit dokumentiert, und die Zwangsarbeitsexposition wird gegen die geltenden Rahmen geprüft — die US-amerikanische UFLPA und die EU-Zwangsarbeitsverordnung. Einrichtungen, die glaubhaft mit Zwangsarbeit oder mit Ursprungsverschleierung in Verbindung gebracht werden, werden nicht eingebunden.

06

Zielspezifische Pflichten

Zielspezifische regulatorische Pflichten werden als Teil der RFQ koordiniert, nicht erst am Hafen entdeckt — darunter CBAM, EUDR, REACH, CE / UKCA, BIS FMCS, SABER, ACI Nafeza, CPCB EPR und CITEO, je nach Korridor.

07

Governance und Geltungsbereich

Jede Kontrolle hinterlässt eine Dokumentationsspur, und die kommerzielle Haftung im Rahmen eines Engagements richtet sich nach dem Vertrag dieses Engagements und nach der von der Gesellschaft unterhaltenen Berufshaftpflichtversicherung. Der Desk handelt nicht, wo die regulatorische Exposition den kommerziellen Umfang eines Engagements übersteigt, und leistet keine Steuer-, Rechts- oder Zollberatung anstelle qualifizierten Beistands.

Compliance-Anfragen können an contact@bonategia.com gerichtet werden.

B

Bonategia

Internationales Handelshaus

SASU au capital de 10 000 €58 rue de Monceau, CS 48756, 75380 Paris Cedex 08, France

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